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   FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 235/00   

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https://dejure.org/2002,13353
FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 235/00 (https://dejure.org/2002,13353)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2002 - VI 235/00 (https://dejure.org/2002,13353)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2002 - VI 235/00 (https://dejure.org/2002,13353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn Bescheide in einem Unterlagenkonvolut übersehen werden?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn Bescheide in einem Unterlagenkonvolut übersehen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Bescheide in einem Unterlagenkonvolut übersehen werden?

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 235/00
    Jedes Verschulden, auch einfache Fahrlässigkeit schließt die Wiedereinsetzung aus (BFH-Urteil v. 04.03.1998 XI R 44/97 m. w. N.).
  • BFH, 09.04.1963 - VI 310/62 U

    Zusendung von Steuerunterlagen an den Steuerpflichtigen bzw. an den Steuerberater

    Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 235/00
    Von der Rechtsprechung wird es dementsprechend in aller Regel als schuldhaft angesehen, wenn der Steuerpflichtige ihm vom Finanzamt zugesandte Post nicht genau durchsieht (vgl. BFH-Urteil v. 09.04.1963 VI 310/62 U, BStBl III 1963, 388).
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